Revision gegen LArbG-Urteil zurückgewiesen – BAG 9 AZR 665/13
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 9. Senat
- Aktenzeichen
- 9 AZR 665/13
- Datum
- 03.06.2014
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann eine gegen ein Landesarbeitsgerichts-Urteil gerichtete Revision zurückweisen.
Das Gericht kann in derselben Entscheidung eine Kostenentscheidung treffen und die unterliegende Partei zur Tragung der Kosten der Revision verpflichten.
Parteien können nach § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dies wird in der Entscheidung vermerkt.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Brandenburg, 11. Juli 2012, Az: 3 Ca 247/12, Urteil
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 16. April 2013, Az: 16 Sa 1637/12, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler Krasshöfer Klose Faltyn Neumann-Redlin