Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen – Klägerin trägt Kosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
9. Senat
Aktenzeichen
9 AZR 391/16
Datum
14.02.2017
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2017:140217.U.9AZR391.16.0
Quelle
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Klägerin wird zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien haben auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 313a Abs. 1 ZPO verzichtet, sodass der Tenor die Entscheidung prägt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Revision vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, trägt der Revisionsführer grundsätzlich die Kosten der Revision.

2

Die Kostenentscheidung folgt dem Ausgang des Rechtsmittels; die unterliegende Partei ist kostentragungspflichtig, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt.

3

Parteien können gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dieser Verzicht wird in der Entscheidung vermerkt.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1036/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Saarland, 2. März 2016, Az: 1 Sa 58/15, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 58/15 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin

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