Treffer
BAG Urteil

Revision des Beklagten hebt LAG-Urteil auf; Berufung des Klägers zurückgewiesen

Gericht
BAG
Spruchkörper
8. Senat
Aktenzeichen
8 AZR 640/10
Datum
10.05.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision des Beklagten das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zugleich die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig zurückgewiesen. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung und der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Revisionsgericht kann das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufheben und zugleich die Berufung der Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in der Sache zurückweisen.

2

Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind grundsätzlich von der unterlegenen Partei zu tragen; dies gilt, wenn Berufung und Revision ohne Erfolg bleiben.

3

Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann die Entscheidung auf dieser Grundlage treffen.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Leipzig, 17. Dezember 2009, Az: 1 Ca 2417/09, Urteil

vorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2010, Az: 3 Sa 82/10, Urteil

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 82/10 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2417/09 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Hauck Böck Breinlinger F. Avenarius Wroblewski

Revision des Beklagten hebt LAG-Urteil auf; Berufung des Klägers zurückgewiesen — Themis