Treffer
BAG Urteil

Revision gegen Urteil des LAG Köln zurückgewiesen, Beklagte trägt Revisionskosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
8. Senat
Aktenzeichen
8 AZR 573/11
Datum
25.10.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (3 Sa 677/10) ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision mit Urteil vom 25.10.2012 zurück und verpflichtete die Beklagte zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, sodass der Tenor die Entscheidung prägt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz.

2

Bei Zurückweisung der Revision hat die unterlegene Partei die Kosten der Revision zu tragen.

3

Verzichten die Parteien nach § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, beschränkt sich die Entscheidung in der Veröffentlichung auf den Tenor.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Siegburg, 17. September 2009, Az: 4 Ca 1652/09 G, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 25. Februar 2011, Az: 3 Sa 677/10, Urteil

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 677/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Hauck Böck Breinlinger Eimer Gothe

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