BAG: Revision gegen Urteil des LAG Hamm zurückgewiesen; Beklagte trägt Kosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 AZR 851/15
- Datum
- 23.11.2017
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:231117.U.6AZR851.15.0
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht weist eine Revision ab, wenn es im angefochtenen Urteil keinen für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfehler erkennt.
Die Kosten der Revision sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Verzichten die Parteien gemäß § 313a ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen, kann das Gericht ohne erneute Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe entscheiden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Hagen (Westfalen), 12. November 2014, Az: 3 Ca 1465/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 23. Juli 2015, Az: 8 Sa 1756/14, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Juli 2015 - 8 Sa 1756/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier Spelge Krumbiegel Lauth C. Klar