Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten der Revision

Gericht
BAG
Spruchkörper
6. Senat
Aktenzeichen
6 AZR 744/10
Datum
28.06.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger hatte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen eingelegt. Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision zurück. Der Kläger wird zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien haben auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 313a ZPO verzichtet.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist abzuweisen, wenn das Revisionsgericht keine ausreichenden Rechtsfehler in der angegriffenen Entscheidung feststellt.

2

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen; dies gilt auch bei Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht.

3

Verzichten die Parteien gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, beschränkt sich das veröffentlichte Urteil auf den Tenor und die Entscheidungsformel.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Lüneburg, 27. April 2010, Az: 2 Ca 266/09 E, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 25. Oktober 2010, Az: 8 Sa 868/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 - 8 Sa 868/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Spelge Jerchel Hoffmann

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