Revision gegen TLAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 AZR 702/16
- Datum
- 27.07.2017
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:270717.U.6AZR702.16.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Revision erfolgt, wenn das Rechtsmittel keine durchgreifenden Rechtsverletzungen oder sonstigen zur Aufhebung führenden Revisionsgründe darlegt.
Die unterlegene Partei hat die Kosten der erfolglosen Revision zu tragen.
Die Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt diesen Verzicht in der Entscheidung.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Gera, 2. September 2015, Az: 7 Ca 305/14, Urteil
vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 13. September 2016, Az: 1 Sa 241/16, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016 - 1 Sa 241/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier Gallner Krumbiegel Wollensak Steinbrück