Treffer
BAG Urteil

Revision gegen TLAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
6. Senat
Aktenzeichen
6 AZR 702/16
Datum
27.07.2017
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2017:270717.U.6AZR702.16.0
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, was das Gericht in der Entscheidung vermerkt hat.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung einer Revision erfolgt, wenn das Rechtsmittel keine durchgreifenden Rechtsverletzungen oder sonstigen zur Aufhebung führenden Revisionsgründe darlegt.

2

Die unterlegene Partei hat die Kosten der erfolglosen Revision zu tragen.

3

Die Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt diesen Verzicht in der Entscheidung.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Gera, 2. September 2015, Az: 7 Ca 305/14, Urteil

vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 13. September 2016, Az: 1 Sa 241/16, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016 - 1 Sa 241/16 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Krumbiegel Wollensak Steinbrück

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