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BAG Urteil

BAG: Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
6. Senat
Aktenzeichen
6 AZR 643/15
Datum
09.06.2016
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR643.15.0
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Der Kläger wurde zur Zahlung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und beendet das Rechtsmittelverfahren zugunsten der Vorinstanz.

2

Wird die Revision zurückgewiesen, hat der Revisionsführer die Kosten der Revision zu tragen.

3

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht nimmt einen solchen Verzicht in der Entscheidung zur Kenntnis.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Lingen, 23. Oktober 2014, Az: 3 Ca 174/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 21. September 2015, Az: 8 Sa 1532/14, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 - 8 Sa 1532/14 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindertSpelge Spelge Krumbiegel Wollensak C. Klar

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