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BAG Urteil

BAG: Revision teilweise stattgegeben – Berufung des Klägers zurückgewiesen (6 AZR 607/11)

Gericht
BAG
Spruchkörper
6. Senat
Aktenzeichen
6 AZR 607/11
Datum
13.12.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Beklagte zu 1. erhob Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts; der Kläger hatte zuvor Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. Das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil des LArbG teilweise auf, wies jedoch die Berufung des Klägers vollumfänglich zurück. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 313a ZPO). Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann im Revisionsverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz auch nur teilweise aufheben.

2

Wird die Berufung des Klägers in vollem Umfang zurückgewiesen, bleibt das Urteil des Arbeitsgerichts in der angefochtenen Fassung bestehen.

3

Die Kosten des Rechtsstreits sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.

4

Parteien können nach § 313a ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, sodass das Gericht das Urteil ohne ausführliche Entscheidungsgründe verkünden kann.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Berlin, 25. November 2010, Az: 23 Ca 2753/10, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Mai 2011, Az: 8 Sa 132/11, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 - 8 Sa 132/11 - teilweise aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2010 - 23 Ca 2753/10 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch

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