BAG: Berufung des Beklagten erfolgreich – Klage abgewiesen
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 AZR 606/10
- Datum
- 21.03.2012
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann ein Urteil des Landesarbeitsgerichts aufheben und zugleich das erstinstanzliche Urteil im Rahmen der Berufung abändern.
Wird auf Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen, trifft den Kläger die Kostenlast des Rechtsstreits.
Die Angabe, dass die Parteien auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313a ZPO verzichtet haben, wird in der Entscheidung zu Protokoll genommen und ersetzt die sonst übliche Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen.
Die aufgeworfenen Rechtsfragen können durch Aufhebung und Abänderung der Vorinstanzenentscheidung endgültig zugunsten des Berufungsführers entschieden werden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 53/09, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21. Juli 2010, Az: 13 Sa 20/10, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Juli 2010 - 13 Sa 20/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 53/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier Spelge Mestwerdt Klapproth Döpfert