BAG-Urteil: Revision gegen LAG-Entscheidung zurückgewiesen, Kläger trägt Kosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 AZR 407/15
- Datum
- 09.06.2016
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR407.15.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision ist zurückzuweisen, wenn das Revisionsgericht in der angefochtenen Entscheidung keine rechtserhebliche Rechtsverletzung feststellt.
Die Kosten der Revision sind grundsätzlich von der unterliegenden Partei zu tragen.
Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann die Entscheidung daraufhin in knapper Form erlassen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Lingen, 23. Oktober 2014, Az: 3 Ca 2/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 29. Juni 2015, Az: 8 Sa 1524/14, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2015 - 8 Sa 1524/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindertSpelge Spelge Krumbiegel Wollensak C. Klar