Treffer
BAG Urteil

Revision vor dem BAG zurückgewiesen – Kläger trägt Revisionskosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
6. Senat
Aktenzeichen
6 AZR 166/11
Datum
20.09.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger hat Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm eingelegt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Die Parteien haben auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313a ZPO verzichtet, weshalb der veröffentlichte Tenor kurz ist. Eine in den Akten nicht näher ausgeführte Rechtsfehlerprüfung führte zur Zurückweisung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn das Bundesarbeitsgericht keinen für die Entscheidung erheblichen Rechtsfehler der Vorinstanz feststellt.

2

Der unterliegende Revisionsführer hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

3

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Urteil kann daraufhin auf den Tenor beschränkt veröffentlicht werden.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Paderborn, 27. Mai 2010, Az: 1 Ca 1971/09, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 15. Dezember 2010, Az: 6 Sa 1106/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Dezember 2010 - 6 Sa 1106/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch

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