Treffer
BAG Urteil

Revision der Beklagten gegen LArbG-Urteil zurückgewiesen; Kosten auferlegt

Gericht
BAG
Spruchkörper
5. Senat
Aktenzeichen
5 AZR 671/11
Datum
21.03.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg ein. Das BAG hat die Revision zurückgewiesen und der Beklagten die Kosten der Revision auferlegt. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, weshalb das Urteil keine weiteren Ausführungen enthält.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

2

Die Revision ist abzuweisen, wenn die gerügten Rechtsfehler nicht bestehen bzw. die Revisionsvorbringen die Vorentscheidungen nicht aufheben.

3

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt den Verzicht im Urteil.

4

Das Bundesarbeitsgericht kann die Revision im Tenor zurückweisen, ohne weitergehende Entscheidungsgründe zu erörtern, wenn die Parteien den Verzicht auf deren Darstellung erklärt haben.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Neuruppin, 14. September 2010, Az: 2 Ca 1262/09, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 4. März 2011, Az: 6 Sa 2331/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2011 - 6 Sa 2331/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

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