Treffer
BAG Urteil

Revision gegen Urteil des LAG zurückgewiesen (5 AZR 458/12)

Gericht
BAG
Spruchkörper
5. Senat
Aktenzeichen
5 AZR 458/12
Datum
26.06.2013
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger führte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden‑Württemberg. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien hatten gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, sodass das Urteil nur den Tenor enthält.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision führt regelmäßig zur Tragung der Kosten der Revision durch den unterlegenen Revisionsführer.

2

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt den Verzicht im Urteil und kann sich auf den Tenor beschränken.

3

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Zulässigkeit und Begründetheit von Revisionen und kann die Entscheidung im Tenor treffen, wenn die Parteien auf die nähere Darstellung verzichten.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Reutlingen, 15. April 2011, Az: 7 Ca 11/09, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 17. Januar 2012, Az: 15 Sa 67/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2012 - 15 Sa 67/11 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.

Müller-Glöge Laux Biebl Pollert Mattausch

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