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BAG Urteil

BAG-Urteil: Revision der Beklagten zurückgewiesen (5 AZR 408/12)

Gericht
BAG
Spruchkörper
5. Senat
Aktenzeichen
5 AZR 408/12
Datum
17.10.2012
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg (13.12.2011) wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO), weshalb der veröffentlichte Text auf den Tenor beschränkt ist. Aus dem Tenor gehen keine weiteren Entscheidungsgründe hervor.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt den angefochtenen Entscheid der Vorinstanz.

2

Die unterlegene Partei hat bei Zurückweisung der Revision regelmäßig die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

3

Verzichten die Parteien nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, bleibt die veröffentlichte Entscheidung auf den Tenor beschränkt und weitergehende Entscheidungsgründe entfallen.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Eberswalde, 17. Mai 2011, Az: 2 Ca 160/11, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 13. Dezember 2011, Az: 3 Sa 1406/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 - 3 Sa 1406/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.

Müller-Glöge Laux Biebl R. Rehwald Bürger