BAG-Urteil: Revision der Beklagten zurückgewiesen (5 AZR 408/12)
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Aktenzeichen
- 5 AZR 408/12
- Datum
- 17.10.2012
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt den angefochtenen Entscheid der Vorinstanz.
Die unterlegene Partei hat bei Zurückweisung der Revision regelmäßig die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Verzichten die Parteien nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, bleibt die veröffentlichte Entscheidung auf den Tenor beschränkt und weitergehende Entscheidungsgründe entfallen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Eberswalde, 17. Mai 2011, Az: 2 Ca 160/11, Urteil
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 13. Dezember 2011, Az: 3 Sa 1406/11, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 - 3 Sa 1406/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.
Müller-Glöge Laux Biebl R. Rehwald Bürger