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BAG Urteil

BAG-Urteil: Revision der Klägerin zurückgewiesen; Kostenentscheidung

Gericht
BAG
Spruchkörper
5. Senat
Aktenzeichen
5 AZR 318/16
Datum
06.09.2017
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2017:060917.U.5AZR318.16.0
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 318/16) hat die Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG Hamm zurückgewiesen und ihr die Kosten der Revision auferlegt. Die Parteien verzichteten nach § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, sodass die Entscheidung lediglich Tenor und Kostenfolge enthält. Weitere Begründungen wurden nicht veröffentlicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung einer Revision durch das Berufungsgericht erfolgt, wenn das Rechtsmittel keinen durchgreifenden Erfolg hat; die Entscheidung wird im Tenor verkündet.

2

Die unterlegene Partei trägt die Kosten der Revision, soweit das Gericht im Tenor die Kostenentscheidung trifft.

3

Die Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; der Verzicht ist in der Entscheidung zu vermerken.

4

Erfolgt ein Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, genügt für die Veröffentlichung der Entscheidung die Wiedergabe des Tenors und des Hinweises auf den Verzicht.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Herford, 30. Oktober 2015, Az: 1 Ca 935/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 22. April 2016, Az: 16 Sa 1668/15, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1668/15 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Koch Weber Volk Feldmeier J. Schubert

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