Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (4 AZR 312/17)
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Aktenzeichen
- 4 AZR 312/17
- Datum
- 11.04.2018
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:110418.U.4AZR312.17.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Revision führt zur Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei.
Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verweisen, wenn ein Parallelverfahren die maßgeblichen Ausführungen enthält.
Das Bundesarbeitsgericht regelt im Tenor sowohl die Entscheidung über die Revision als auch die Kostenfolgen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Essen, 25. August 2016, Az: 5 Ca 1525/16, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 28. April 2017, Az: 10 Sa 817/16, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2017 - 10 Sa 817/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Eylert Creutzfeldt Rinck Steding Klotz