Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagte trägt Revisionkosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Aktenzeichen
- 4 AZR 311/17
- Datum
- 11.04.2018
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:110418.U.4AZR311.17.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision wird zurückgewiesen, wenn die angegriffene Entscheidung in der Sache keinen Erfolg hat.
Die Kosten der Revision hat die unterliegende Partei zu tragen, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann auf ein Parallelverfahren verweisen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Essen, 12. Oktober 2016, Az: 6 Ca 2299/16, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 24. April 2017, Az: 9 Sa 905/16, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2017 - 9 Sa 905/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Eylert Creutzfeldt Rinck Steding H. Klotz