Treffer
BAG Urteil

BAG: Revision der Beklagten stattgegeben, Berufung des Klägers zurückgewiesen

Gericht
BAG
Spruchkörper
4. Senat
Aktenzeichen
4 AZR 278/24
Datum
21.05.2025
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR278.24.0
Quelle
Die Beklagte führte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts; der Kläger hatte zuvor Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zugunsten einer Entscheidung in einem Parallelverfahren. Das Bundesarbeitsgericht hebt das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und weist die Berufung des Klägers zurück; die Prozesskosten trägt der Kläger.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision kann zur Aufhebung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils führen, wenn das Bundesarbeitsgericht die rechtlichen Voraussetzungen für eine abweichende Entscheidung bejaht.

2

Eine Berufung ist zurückzuweisen, soweit das Berufungsgericht keine Rechtsfehler oder entscheidungserheblichen Umstände erkennt, die eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung rechtfertigen.

3

Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich in einem solchen Fall auf die Entscheidung in einem Parallelverfahren stützen.

4

Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens werden derjenigen Partei auferlegt, die im Ergebnis unterliegt, soweit das Gericht keine abweichende Kostentragung anordnet.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Essen, 6. Februar 2024, Az: 2 Ca 1956/23, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26. Juni 2024, Az: 4 SLa 141/24, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 - 4 SLa 141/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 - 2 Ca 1956/23 - wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Treber M. Rennpferdt Klug Kiefer Mayr

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