Treffer
BAG Urteil

Revision im Arbeitsrecht: Zurückweisung und Kostenfolge bei Verzicht auf Tatbestand

Gericht
BAG
Spruchkörper
4. Senat
Aktenzeichen
4 AZR 197/13
Datum
18.06.2014
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger legte Revision zum BAG gegen das Urteil des Hessischen LAG ein. Die Parteien verzichteten im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Das BAG wies die Revision zurück und verurteilte den Kläger zur Tragung der Revisionskosten. Die Entscheidung stützt sich auf den Verweis auf das Parallelverfahren und die verweigerten Vorbringen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn das Revisionsgericht keine durchgreifenden Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanzen erkennt.

2

Wird die Revision zurückgewiesen, hat der unterliegende Revisionskläger die Kosten der Revision zu tragen.

3

Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO auf die erneute Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich daraufhin auf ein Parallelverfahren beziehen.

4

Erklären die Parteien den Verzicht auf Tatsachenvortrag und Entscheidungsgründe, kann das Revisionsgericht seinen Tenor auf die Rückweisung beschränken, ohne im Einzelfall umfangreiche neue Entscheidungsgründe darzulegen.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 187/11, Urteil

vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 354/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 354/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner

Revision im Arbeitsrecht: Zurückweisung und Kostenfolge bei Verzicht auf Tatbestand — Themis