BAG: Aufhebung des LAG-Urteils, Berufung zurückgewiesen (4 AZR 145/10)
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Aktenzeichen
- 4 AZR 145/10
- Datum
- 16.11.2011
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann auf Revision das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufheben.
Wird die Berufung zurückgewiesen, bleibt das erstinstanzliche Urteil in der Sache wirksam.
Die Kosten der Berufung und der Revision sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.
Parteien können sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die dortigen Tatbestände und Entscheidungsgründe beziehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; §§ 555 Abs. 1, 313a Abs. 1 ZPO).
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Hagen (Westfalen), 21. August 2008, Az: 4 Ca 944/08, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 3. November 2009, Az: 14 Sa 265/09, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 265/09 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 944/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak