BAG-Urteil: Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen, Kostenentscheidung
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1022/08
- Datum
- 07.07.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und lässt diese in der Sache bestehen.
Die Kosten der Revision sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Parteien können im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; hierfür kommen die einschlägigen Vorschriften des ArbGG und der ZPO in Betracht (§72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1 S.1, §313a Abs.1 S.2 ZPO).
Eine Revision kann zurückgewiesen werden, wenn die vorgebrachten Rügen die gesetzlichen Zulässigkeits- und Begründungsanforderungen nicht erfüllen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Hamburg, 12. Februar 2008, Az: 25 Ca 278/07, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 24. Oktober 2008, Az: 3 Sa 23/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 23/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 1023/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Bepler Creutzfeldt Treber Hardebusch Werner Vorderwülbecke