Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil vom BAG zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
3. Senat
Aktenzeichen
3 AZR 63/17
Datum
26.01.2021
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR63.17.0
Quelle
Der Kläger erhob Revision beim Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das BAG wies die Revision mit Urteil vom 26.01.2021 zurück. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (Hinweis auf die einschlägigen Normen).

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Revisionsgericht weist die Revision zurück, wenn es die angegriffene Entscheidung der Vorinstanz nicht für rechtsfehlerhaft hält.

2

Bei Zurückweisung der Revision trägt der Revisionsführer die Kosten der Revision.

3

Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht kann im Urteil unter Bezugnahme auf § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 S. 1 und § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO festgestellt werden.

4

Die Kostenentscheidung ist Teil des Urteils und regelt die Kostentragungspflichten im Revisionsverfahren.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Solingen, 24. Mai 2016, Az: 1 Ca 1103/15 lev, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7. Dezember 2016, Az: 12 Sa 593/16, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2016 - 12 Sa 593/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Zwanziger Spinner Roloff Bindl Siebels

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