Treffer
BAG Urteil

Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (BAG 3 AZR 408/08)

Gericht
BAG
Spruchkörper
3. Senat
Aktenzeichen
3 AZR 408/08
Datum
16.02.2010
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Beklagten hatten Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln eingelegt; das Bundesarbeitsgericht weist die Revision zurück. Die Parteien verzichteten auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen; das BAG bestätigte damit das vorinstanzliche Ergebnis. Die Beklagten wurden zur Tragung der Revisionskosten verurteilt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn die angegriffene vorinstanzliche Entscheidung keine Rechtsfehler aufweist, die eine Aufhebung oder Abänderung rechtfertigen.

2

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen; bei gesamtschuldnerischer Haftung tragen mehrere Beklagte die Kosten gemeinsam.

3

Ein Verzicht der Parteien auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird im Tenor vermerkt und ändert nicht die Bindungswirkung des Urteils.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Köln, 30. August 2007, Az: 1 Ca 2423/07, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 3. April 2008, Az: 13 Sa 29/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 29/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter

Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (BAG 3 AZR 408/08) — Themis