BAG: Revision des Beklagten gegen LAG-Urteil abgewiesen, Kostenentscheidung
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Aktenzeichen
- 3 AZR 225/09
- Datum
- 16.02.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Revision durch das Revisionsgericht zurückgewiesen, bleibt das angefochtene Urteil in vollem Umfang bestehen.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, wenn das Revisionsgericht die Revision zurückweist und keine abweichende Kostenentscheidung trifft.
Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann dies vermerken und den Tenor ohne weitere Ausführungen verkünden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10798/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 736/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 736/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter