Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagter trägt Revisionskosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Aktenzeichen
- 3 AZR 224/09
- Datum
- 16.02.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung der Vorinstanz.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind der unterlegenen Partei aufzuerlegen.
Ein Verzicht der Parteien auf die Ausführungen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen hindert das Gericht nicht daran, auf Grundlage der Akten und des Tenors zu entscheiden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10793/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 732/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 732/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter