Revision des Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagter trägt Kosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Aktenzeichen
- 3 AZR 219/09
- Datum
- 16.02.2010
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Revision zurückgewiesen, hat der unterlegene Revisionsführer die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht beendet das Revisionsverfahren gegenüber dem Revisionsführer.
Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann daraufhin den Tenor ohne nähere Ausführungen verkünden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10796/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 612/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 612/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter