BAG: Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kosten dem Revisionsführer auferlegt
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Aktenzeichen
- 3 AZR 215/09
- Datum
- 16.02.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und macht es rechtskräftig, soweit nicht weitere Rechtsmittel möglich sind.
Wird die Revision zurückgewiesen, hat der Revisionsführer die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.
Eine Entscheidung des Gerichts kann auch ergehen, wenn die Parteien auf die Ausführung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dies berührt nicht die Wirksamkeit des Tenors.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10797/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 341/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 341/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter