BAG: Klage abgewiesen – Revision der Beklagten teilweise stattgegeben
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Aktenzeichen
- 3 AZR 196/15
- Datum
- 07.06.2016
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR196.15.0
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann eine Revision eines Beklagten stattgeben und gleichzeitig die Revision der Gegenpartei zurückweisen, ohne dass beide Revisionen denselben Erfolg haben müssen.
Erfolgt eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils im Umfang der Berufung zugunsten der Beklagten, kann die Klage insgesamt abgewiesen werden.
Die Kostenentscheidung trifft die unterliegende Partei; wird die Klage abgewiesen, hat die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 313a ZPO verzichten; das Gericht kann die Entscheidung insoweit allein im Tenor feststellen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 7. Mai 2014, Az: 9 Ca 2164/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 38/15, Urteil
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 38/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2164/13 - zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2164/13 - im Umfang der Klagestattgabe abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers