Treffer
BAG Urteil

Revision des Klägers zurückgewiesen; Kostenentscheidung zur Last des Klägers (BAG 3 AZR 145/17)

Gericht
BAG
Spruchkörper
3. Senat
Aktenzeichen
3 AZR 145/17
Datum
26.01.2021
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR145.17.0
Quelle
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (20.01.2017) wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Klägerseite hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Revision zurückgewiesen, hat der Unterlegene die Kosten der Revision zu tragen.

2

Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht ist gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO zulässig und kann im Urteil vermerkt werden.

3

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte und kann diese im Revisionsverfahren zurückweisen, wenn die angegriffene Entscheidung keinen durchgreifenden Rechtsfehler aufweist.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Solingen, 24. Mai 2016, Az: 3 Ca 1150/15 lev, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 20. Januar 2017, Az: 6 Sa 585/16, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 585/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Zwanziger Spinner Roloff Bindl Siebels

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