Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
3. Senat
Aktenzeichen
3 AZR 142/17
Datum
26.01.2021
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR142.17.0
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen (§72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1 S.1, §313a Abs.1 S.2 ZPO).

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Revision zurückgewiesen, trägt der Revisionsführer grundsätzlich die Kosten der Revision.

2

Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht wird vom Gericht nach § 72 Abs. 5 ArbGG sowie § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO berücksichtigt.

3

Das Bundesarbeitsgericht weist eine Revision zurück, wenn die angegriffene Entscheidung keine revisionsrechtlich erheblichen Rechtsfehler aufweist oder die vorgetragenen Rügen nicht hinreichend substantiiert sind.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Solingen, 24. Mai 2016, Az: 3 Ca 1072/15 lev, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 20. Januar 2017, Az: 6 Sa 581/16, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 581/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Zwanziger Spinner Roloff Bindl Siebels

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