Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (BAG, 2 AZR 791/08)
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 AZR 791/08
- Datum
- 23.02.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz.
Bei Zurückweisung der Revision entscheidet das Gericht zugleich über die Kosten; die unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.
Das Bundesarbeitsgericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe absehen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Karlsruhe, 17. August 2007, Az: 1 Ca 470/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 3. Juli 2008, Az: 19 Sa 56/07, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 3. Juli 2008 - 19 Sa 56/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstiger Langtext
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl