Treffer
BAG Urteil

Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (2 AZR 702/09)

Gericht
BAG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 AZR 702/09
Datum
12.08.2010
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Gericht verzichtete nach § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Die Entscheidung enthält daher keine inhaltliche Begründung im veröffentlichten Text.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann eine Revision zurückweisen, wenn keine revisionsrechtlichen Fehler vorliegen.

2

Bei Zurückweisung der Revision kann das unterlegene Rechtsmittelparte die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen haben.

3

Das Gericht kann nach § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, wodurch die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe unterbleiben kann.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Jena, 5. Oktober 2007, Az: 5 Ca 231/07, Urteil

vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 1. April 2009, Az: 4 Sa 80/08, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 1. April 2009 - 4 Sa 80/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstiger Langtext

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Eylert Gallner Berger A. Claes Niebler

Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (2 AZR 702/09) — Themis