BAG: Revision des Klägers gegen LAG-Urteil abgewiesen, Kosten auferlegt
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 AZR 40/10
- Datum
- 12.08.2010
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ist abzuweisen, wenn der Revisionsführer nicht substantiiert darlegt, dass die Vorinstanz einen rechtserheblichen Verfahrens- oder Rechtsfehler begangen hat.
Das Gericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem unterliegenden Revisionsführer aufzuerlegen.
Rechtsrügen in der Revision müssen hinreichend konkretisiert und mit schlüssiger Begründung vorgetragen werden; bloße pauschale Rügen genügen nicht.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Jena, 5. Oktober 2007, Az: 5 Ca 253/07, Urteil
vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 1. April 2009, Az: 4 Sa 75/08, Urteil
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 1. April 2009 - 4 Sa 75/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Sonstiger Langtext
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Eylert Gallner Berger A. Claes Niebler