Treffer
BAG Urteil

Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (1 AZR 570/15)

Gericht
BAG
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
1 AZR 570/15
Datum
24.04.2018
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR570.15.0
Quelle
Die Klägerin hat Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts eingelegt. Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision zurück und verpflichtet die Klägerin zur Tragung der Kosten. Die Parteien haben auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 313a ZPO), weshalb im Entscheidungsblatt nur der Tenor ausgeführt ist.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Revision vom Bundesarbeitsgericht als unbegründet erachtet, wird sie zurückgewiesen und die Kostenentscheidung der Unterliegenschaft angepasst.

2

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; der Verzicht wird in der Entscheidung vermerkt.

3

Der Verzicht auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen hindert das Gericht nicht daran, über die Revision zu entscheiden und eine Kostenentscheidung zu treffen.

4

Die Kostenentscheidung folgt regelmäßig dem Ergebnis des Revisionsverfahrens und kann der unterliegenden Partei auferlegt werden.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 51/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 9 Sa 84/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 9 Sa 84/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz

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