Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (1 AZR 563/15)

Gericht
BAG
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
1 AZR 563/15
Datum
24.04.2018
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR563.15.0
Quelle
Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision ohne Erfolg zurück und verurteilte die Klägerin zur Zahlung der Kosten. Die Parteien verzichteten nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, sodass das Urteil nur im Tenor ergeht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, sodass das ergehende Urteil mit dem Tenor ausreichend dokumentiert ist.

2

Wird eine Revision ohne Erfolg zurückgewiesen, hat die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3

Das Bundesarbeitsgericht kann die Revision der Klägerin auf deren Kosten zurückweisen, wenn diese in der Sache keinen Erfolg hat und keine Aussicht auf Abhilfe besteht.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 288/13, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 9 Sa 79/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 9 Sa 79/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz

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