Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 1. Senat
- Aktenzeichen
- 1 AZR 554/15
- Datum
- 24.04.2018
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR554.15.0
Abstrakte Rechtssätze
Bei Zurückweisung der Revision durch das BAG bleibt das angefochtene Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind von der unterliegenden Partei zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.
Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht wird vom Gericht im Urteil vermerkt.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 54/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 10 Sa 65/14, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 65/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz