Treffer
BAG Urteil

BAG: Revision 1 AZR 553/15 gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (Kostenentscheidung)

Gericht
BAG
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
1 AZR 553/15
Datum
24.04.2018
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR553.15.0
Quelle
Die Klägerin legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22 Sa 64/14) ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe gemäß § 313a ZPO verzichtet, weshalb das Urteil kurz gefasst ist. Damit bleibt das Urteil der Vorinstanzen in vollem Umfang bestehen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Verzichtet eine Partei bzw. verzichten die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe gemäß § 313a ZPO, kann das Gericht seine Entscheidung in verkürzter Form nur mit Tenor erlassen.

2

Wird die Revision durch das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, bleibt das angefochtene Urteil der Vorinstanz in der Regel in vollem Umfang bestehen.

3

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 45/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 22 Sa 64/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 64/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz

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