BAG: Revision der Klägerin gegen LAG zurückgewiesen (1 AZR 548/15)
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 1. Senat
- Aktenzeichen
- 1 AZR 548/15
- Datum
- 24.04.2018
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR548.15.0
Abstrakte Rechtssätze
Die Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten.
Eine Revision wird zurückgewiesen, wenn das Rechtsmittel keine für die Entscheidung tragenden revisionsrechtlichen Mängel aufzeigt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 256/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 22 Sa 61/14, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 61/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz