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BAG Urteil

BAG: Revision der Klägerin gegen LAG zurückgewiesen (1 AZR 548/15)

Gericht
BAG
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
1 AZR 548/15
Datum
24.04.2018
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR548.15.0
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden‑Württemberg zurück und verurteilte sie zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens. Die Parteien verzichteten auf die Abdruckung von Tatbestand und Entscheidungsgründen (§ 313a ZPO). Konkrete Entscheidungsgründe sind nicht im Tenor ausgewiesen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten.

2

Eine Revision wird zurückgewiesen, wenn das Rechtsmittel keine für die Entscheidung tragenden revisionsrechtlichen Mängel aufzeigt.

3

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 256/13, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 22 Sa 61/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 61/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz

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