Treffer
BAG Urteil

Kein Auskunftsanspruch im arbeitsrechtlichen Parallelverfahren

Gericht
BAG
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
1 AZR 168/25
Datum
02.06.2026
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2026:020626.U.1AZR168.25.0
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Revision des Beklagten gegen ein Teilurteil des Landesarbeitsgerichts, das einen Auskunftsantrag des Klägers betraf. Es hob das Teilurteil auf und wies die Berufung des Klägers zurück, soweit das Arbeitsgericht den Auskunftsantrag abgewiesen hatte. Damit bleibt es bei der Abweisung des Auskunftsbegehrens. Tatbestand und Entscheidungsgründe enthält das Urteil wegen des Parallelverfahrens 1 AZR 166/25 nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird ein Teilurteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision aufgehoben, kann das Bundesarbeitsgericht die Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung unmittelbar zurückweisen, soweit die Sache entscheidungsreif ist.

2

Ein Auskunftsantrag bleibt abgewiesen, wenn die gegen seine Abweisung gerichtete Berufung keinen Erfolg hat.

3

Die Beteiligten können im Revisionsverfahren im Hinblick auf ein Parallelverfahren wirksam auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichten (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 und § 313a Abs. 1 ZPO).

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Bocholt, 6. Juni 2024, Az: 1 Ca 1499/23, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 21. August 2025, Az: 15 SLa 651/24, Teilurteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. August 2025 - 15 SLa 651/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 6. Juni 2024 - 1 Ca 1499/23 - wird zurückgewiesen, soweit der Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 1 AZR 166/25 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Gallner Pessinger Rinck Hayen Neumann-Redlin

Zitiert (1)