Revision zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen (Gleichheitssatz) zurückgewiesen, Urteil ohne Tatbestand
- Gericht
- BAG
- Spruchkörper
- 10. Senat
- Aktenzeichen
- 10 AZR 7/24
- Datum
- 23.10.2024
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2024:231024.U.10AZR7.24.0
Abstrakte Rechtssätze
Auf Verzicht der Parteien kann das Gericht gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit § 555 Abs. 1 S. 1 ZPO und § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten.
Wird die Revision zurückgewiesen, bleibt das Urteil der Vorinstanz in der in der Revision angegriffenen Fassung bestehen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Gera, 1. Dezember 2022, Az: 2 Ca 66/20, Urteil
vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 24. Oktober 2023, Az: 5 Sa 67/23, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2023 - 5 Sa 67/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Günther-Gräff Nowak Pessinger R. Menke Meyer