Treffer
BAG Urteil

Revision des Klägers erfolgreich; Zinsbeginn erst ab 4.12.2012

Gericht
BAG
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
10 AZR 44/15
Datum
13.01.2016
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2016:130116.U.10AZR44.15.0
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ein; die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurück, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann bei erfolgreicher Revision das Urteil der Vorinstanz aufheben und die Rechtsfolgen neu bestimmen, insbesondere den Beginn des Zinslaufs für Zahlungsansprüche.

2

Die Berufung kann zurückgewiesen werden; das Gericht ist befugt, den Zinsbeginn für zu zahlende Beträge konkret festzulegen.

3

Die Kosten von Berufung und Revision hat regelmäßig die unterliegende Partei zu tragen, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

4

Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt einen solchen Verzicht in der Entscheidung.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Ulm, 17. Januar 2014, Az: 6 Ca 225/13, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 26. November 2014, Az: 6 Sa 19/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil desLandesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 19/14 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil desArbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 225/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

Linck W. Reinfelder Brune Kiel Züfle

Revision des Klägers erfolgreich; Zinsbeginn erst ab 4.12.2012 — Themis