Treffer
BAG Urteil

Revision im Arbeitsrecht (10 AZR 396/09): Zurückweisung und Kostenentscheidung

Gericht
BAG
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
10 AZR 396/09
Datum
17.11.2010
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision mit Urteil vom 17.11.2010 zurück und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien hatten gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, sodass das Urteil nur den Tenor enthält. Eine inhaltliche Begründung der Zurückweisung ist im Urteil nicht wiedergegeben.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Revision zurückgewiesen, hat der Revisionsführer die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

2

Die Parteien können gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Ausführungen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dieser Verzicht ist im Urteil zu vermerken.

3

Erklären die Parteien den Verzicht nach § 313a Abs. 1 ZPO, enthält das Urteil regelmäßig nur den Tenor; ausführliche Entscheidungsgründe werden nicht wiedergegeben.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Bielefeld, 13. August 2008, Az: 4 Ca 164/08, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 26. März 2009, Az: 11 Sa 1616/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 2009 - 11 Sa 1616/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Rudolph Großmann

Zitiert (1)