Treffer
BAG Urteil

Revision gegen Urteil des LAG München zurückgewiesen – Bezug auf Parallelverfahren

Gericht
BAG
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
10 AZR 32/20
Datum
16.06.2021
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:160621.U.10AZR32.20.0
Quelle
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verpflichtete den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien hatten im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet, sodass das BAG die Entscheidung des Parallelverfahrens zugrunde legte. Es erfolgte keine Änderung des angefochtenen Urteils.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen; der unterlegene Revisionsführer hat in der Regel die Kosten der Revision zu tragen.

2

Erklären die Parteien im Hinblick auf ein Parallelverfahren den Verzicht auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, kann das Gericht auf die Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens Bezug nehmen.

3

Die Zurückweisung der Revision setzt voraus, dass keine revisionsrechtlich durchgreifenden Fehler im angefochtenen Urteil festgestellt werden.

4

Die Bezugnahme auf ein Parallelverfahren oder die Übernahme von Entscheidungsgründen erfordert eine klare Verfahrensvereinbarung oder einen ausdrücklichen Verzicht der Parteien.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Rosenheim, 27. Februar 2019, Az: 4 Ca 146/17, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht München, 13. November 2019, Az: 11 Sa 377/19, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019 - 11 Sa 377/19 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 10 AZR 31/20 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Gallner Pessinger Pulz Beitz Budde

Revision gegen Urteil des LAG München zurückgewiesen – Bezug auf Parallelverfahren — Themis