Treffer
BAG Urteil

BAG – Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagte trägt Kosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
10 AZR 228/17
Datum
15.08.2018
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:150818.U.10AZR228.17.0
Quelle
Die Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden‑Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanzen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe nach §313a Abs.1 ZPO.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist abzuweisen, wenn das Revisionsgericht keine durchgreifenden Rechtsfehler in der angefochtenen Entscheidung feststellt.

2

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

3

Parteien können gemäß §313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann die Entscheidung in verkürzter Form erlassen.

4

Die Zurückweisung der Revision lässt das angefochtene Urteil der Vorinstanz in dessen Wirkungen bestehen.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 21. April 2016, Az: 6 Ca 367/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21. März 2017, Az: 19 Sa 53/16, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. März 2017 - 19 Sa 53/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Gallner Brune W. Reinfelder Fieback Frese

BAG – Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagte trägt Kosten — Themis