Berichtigungsbeschluss: Verweisung an Landgericht Wuppertal wegen Übertragungsfehlers
- Gericht
- Arbeitsgericht Wuppertal
- Spruchkörper
- 7. Kammer
- Aktenzeichen
- 7 Ca 530/23
- Datum
- 08.09.2023
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGW:2023:0908.7CA530.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur von Schreib- oder Übertragungsfehlern in gerichtlichen Entscheidungen.
Ein Berichtigungsbeschluss kann im Einvernehmen mit den Parteien erfolgen, soweit die Korrektur offenkundiger Fehler und nicht eine inhaltliche Neubescheidung zum Gegenstand hat.
Die Berichtigung beschränkt sich auf die Klarstellung oder Richtigstellung der bisherigen Entscheidung und ersetzt keine materielle Neubeurteilung des Streitstoffs.
Durch eine berichtigte Tenorformulierung kann die Verweisung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht wirksam hergestellt werden, wenn die Änderung einen reinen Übertragungsfehler behebt.
Rubrum
| 7 Ca 530/23 | ![]() | |
| Arbeitsgericht Wuppertal Beschluss In dem Rechtsstreit | ||
P., T. b, H.
Kläger
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte C., D., W.
gegen
X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.
Beklagte
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Z., M., O.
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Wuppertal, den 08.09.2023
K.
Tenor
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
