Klageabweisung vor dem Arbeitsgericht; Berufung gesondert zugelassen (36.700 €)
- Gericht
- Arbeitsgericht Köln
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Ca 1845/15
- Datum
- 19.08.2015
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGK:2015:0819.3CA1845.15.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei vollständiger Abweisung der Klage trifft das Gericht regelmäßig eine Kostenentscheidung zugunsten der obsiegenden Partei und auferlegt der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits.
Das Arbeitsgericht kann die Berufung gegen sein Urteil gesondert zulassen, sodass trotz Klageabweisung ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Der Streitwert ist durch das Gericht zur Bemessung von Gebühren und zur Angabe im Urteil festzusetzen.
Aus dem reinen Tenor eines Urteils lassen sich ohne die Entscheidungsgründe keine weitergehenden materiell-rechtlichen Feststellungen über den Anlass oder die Begründung der Abweisung ableiten.
Vorinstanzen
Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 129/16 [NACHINSTANZ]
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 36.700 €.