Treffer
ArbG Düsseldorf Versäumnisurteil· rechtskräftig

Versäumnisurteil: Schadensersatz 750 € zuzüglich Verzugszinsen

Gericht
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper
10
Aktenzeichen
10 Ca 2369/25
Datum
20.05.2025
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
ECLI
ECLI:DE:ARBGD:2025:0520.10CA2369.25.00
Quelle
Das Arbeitsgericht Düsseldorf erließ im Versäumnisurteil eine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von materiellem Schadensersatz in Höhe von 750,00 € zuzüglich Verzugszinsen ab dem 08.05.2025. Streitwert wurde mit 750,00 € angesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden anteilig zwischen Kläger (62,5 %) und Beklagte (37,5 %) verteilt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Arbeitsgericht kann im Versäumnisurteil den Beklagten zur Zahlung materiellen Schadensersatzes verurteilen, soweit der Kläger einen entsprechenden Anspruch geltend macht und das Gericht die Voraussetzungen hierfür feststellt.

2

Verzugszinsen auf Schadensersatzforderungen können ab dem maßgeblichen Verzugstag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zugesprochen werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits können anteilig zwischen den Parteien verteilt werden; die Verteilung wird nach dem jeweiligen Obsiegensgrad und dem Parteienverhalten bemessen.

4

Der Streitwert bemisst sich nach dem geltend gemachten Anspruch und kann für die Kosten- und Gebührenberechnung dem Forderungsbetrag entsprechen.

Rubrum

2

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.

3

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.

5

Streitwert: 750,00 €.

6

Der Vorsitzende der 10. Kammer

7

A.

8

Richter am Arbeitsgericht

9

21

Leitsatz

./.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.

Streitwert: 750,00 €.

Versäumnisurteil: Schadensersatz 750 € zuzüglich Verzugszinsen — Themis