Versäumnisurteil: Schadensersatz 750 € zuzüglich Verzugszinsen
- Gericht
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 10
- Aktenzeichen
- 10 Ca 2369/25
- Datum
- 20.05.2025
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGD:2025:0520.10CA2369.25.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Arbeitsgericht kann im Versäumnisurteil den Beklagten zur Zahlung materiellen Schadensersatzes verurteilen, soweit der Kläger einen entsprechenden Anspruch geltend macht und das Gericht die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Verzugszinsen auf Schadensersatzforderungen können ab dem maßgeblichen Verzugstag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zugesprochen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits können anteilig zwischen den Parteien verteilt werden; die Verteilung wird nach dem jeweiligen Obsiegensgrad und dem Parteienverhalten bemessen.
Der Streitwert bemisst sich nach dem geltend gemachten Anspruch und kann für die Kosten- und Gebührenberechnung dem Forderungsbetrag entsprechen.
Rubrum
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.
Streitwert: 750,00 €.
Der Vorsitzende der 10. Kammer
A.
Richter am Arbeitsgericht
21
Leitsatz
./.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.
Streitwert: 750,00 €.