Teilweise stattgegebene Zahlungsklage; Widerklage abgewiesen
- Gericht
- Arbeitsgericht Detmold
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Ca 862/13
- Datum
- 05.03.2014
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGDT:2014:0305.3CA862.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei teilweiser Stattgabe einer Klage ist der Beklagte zur Leistung des bezifferten Betrags zu verurteilen; nicht stattgegebene Anträge bleiben abgewiesen.
Die Widerklage ist gesondert zu prüfen und kann unabhängig von der Entscheidung über die Hauptsache abgewiesen werden.
Das Gericht verteilt die Kosten des Rechtsstreits nach dem Verhältnis des Erfolgs der Parteien; bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine quotale Kostentragung.
Das Gericht hat den Streitwert festzusetzen, der als Grundlage für Gebühren- und Kostenberechnung dient.
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.895,87 Euro zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Widerklage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 59 Prozent der Beklagte und zu 41 Prozent die Klägerin zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 32.170,00 Euro festgesetzt.