Versäumnisurteil des ArbG Aachen: Klage abgewiesen, Kläger trägt Kosten
- Gericht
- Arbeitsgericht Aachen
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Ca 1121/23
- Datum
- 14.09.2023
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGAC:2023:0914.3CA1121.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Klage abgewiesen, hat regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Gericht legt zur Bemessung der Kosten den Streitwert fest; dieser ist im Urteilsspruch anzugeben.
Ein Versäumnisurteil kann als abschließende prozessuale Entscheidung ergehen und den Rechtsstreit ohne weitergehende prozessuale Fortführung beenden.
Der Tenor eines Urteils gibt das entscheidende Ergebnis von Klageabweisung, Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung wieder; die rechtsgestaltenden und tatsächlichen Erwägungen sind in der Begründung niedergelegt.
Vorinstanzen
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 1121/23
Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 658/23 [NACHINSTANZ]
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 174.005,45 € festgesetzt.